Eine Initiative zum Erhalt der Funkfrequenzen für die deutsche Kultur und Unterhaltungsbranche
Aufruf an die Politik V2.01 ( zur BR-Drs. 204/09 vom 4.3.2009 und 204/1/09 vom 4.5.2009 )
Die Bundesregierung plant bereits bis zum Ende des Jahres 2009 die Versteigerung des Frequenzbandes von 790 MHz bis 862 MHz an Mobilfunker. Ein Betrieb von Funkmikrofonen ist nach dem Verkauf wegen Störungen dann nicht mehr möglich. Damit wird der Kultur- und Unterhaltungsbranche, dem drittgrößten Wirtschaftszweig in Deutschland, ein elementares technisches Werkzeug genommen. Das verursacht Folgekosten in Milliardenhöhe und gefährdet Arbeitsplätze. Der Bundesrat hat das Problem zum Teil schon erkannt und wegen vieler offener Fragen die Entscheidung auf den 12. Juni vertagt.
Ein Teil der Forderungen ist schon in den Empfehlungen der Ausschüsse aufgenommen worden. Einige wichtige Punkte sind aber noch nicht berücksichtigt worden.
Die alten Punkte sind grau, die neu hinzugekommenen Punkte sind schwarz markiert.
Die einstimmige Forderung lautet:
· 1. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative BR-Drs 209/1/09 in seiner jetzigen Form.
· 2. Das Frequenzband von 790 MHz bis 862 MHz muss weiterhin für die Kultur und die professionelle Veranstaltungstechnik zur Verfügung stehen.
· 3. Sollte dieses Band nicht mehr zur Verfügung stehen, muss ein gleichwertiges und für Deutschland einheitliches Spektrum zugewiesen werden. Dieses neue Band muss verbindlich vor einer Versteigerung der alten Frequenzen festgelegt werden. Während des Umstellungszeitraumes muss ein störungsfreier Betrieb möglich sein. Die Umstellung darf erst nach der Entwicklung neuer Produkte erfolgen.
· 4. Sämtliche Umstellungskosten mit allen Folgekosten müssen von den Erwerbern des alten Frequenzbandes übernommen werden. Die Erstattung darf nicht nur öffentlichen Kultur- und Bildungseinrichtungen der Kommunen und Länder, sondern muss auch Betreibern und der Privatwirtschaft zu Gute kommen.
· 5. Vor der Vergabe sind alle Verbände, Betreiber, Einrichtungen, Vereinigungen, Hersteller und Betroffene zu hören und maßgeblich zu berücksichtigen. Es darf erst nach ausführlicher Prüfung entschieden.
· 6. Eine Lösung muss langfristig über den Zeitraum von 2015 hinaus gültig sein. Der Betrieb muss im Rahmen einer Allgemeinzuteilung möglich sein und darf nur im Ausnahmefall in Einzelzuteilungen erfolgen.
· 7. Die Mobilfunkbetreiber müssen zuerst ausschließlich die unversorgten ländlichen Gebiete mit Funkinternet versorgen, erst danach darf angefangen werden auch andere Regionen mit der Funktechnik auszustatten.
· 8. Zuerst müssen folgende technische Fragen geklärt werden:
▬ Ist ein Funkinternet überhaupt zukunftsfähig? Die benötigte Datenmenge eines Internetanschlusses verdoppelt sich alle 2 Jahre. Dadurch halbiert sich im selben Zeitraum die Anzahl der möglichen Nutzer. In 4 Jahren reduziert sich die Anzahl der Nutzer sogar auf nur 25%.
▬ Ist der Frequenzbereich um die 800 MHz mit seiner hohen Reichweite und Durchdringung für ein Funkinternet überhaupt sinnvoll? Dadurch können nur wenige Funkzellen mit großer Reichweite installiert werden. Bei anderen Frequenzen mit geringerer Reichweite kann man mehr Zellen einrichten, und damit mehr Nutzer erreichen.
· 9. Um wie geplant bei der Digitalen Dividende einen Gewinn für die Allgemeinheit zu erwirtschaften, dürfen die neuen Erwerber der Frequenzen die Kosten für den Erwerb der Frequenzen nicht steuermindernd geltend machen.
Als Betroffene gelten u. a. folgende Gruppen:
· Die Künstler, Musiker und Akteure
· Die öffentlich-rechtlichen und die privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten
· Die Betreiber von Theatern, Musicalhäusern und Freiluftbühnen
· Die Veranstalter von Konzerten sowohl aus Pop, Rock als auch Klassik
· Die Dienstleister aus der Veranstaltungs- und Eventbranche
· Die öffentlichen und privaten Betreiber von Stadthallen, Mehrzweckhallen und Schulen
· Die Veranstalter von Sportevents und internationalen Sportgroßereignissen
· Die Filmindustrie und deren Produktionspartner
· Die Kongressveranstalter und Messebetreiber
· Die Reportagetechnik und betroffenen Journalistenverbände
· Die Hersteller und der Groß- und Zwischenhandel der drahtlosen Mikrofontechnik
· Sonstige Hersteller drahtloser Technik in den betroffenen Frequenzbereichen
Bevor hier übereilt eine negative Entscheidung gefällt wird, erkundigen Sie sich bei den betroffenen Künstlern, Firmen und öffentlichen Betreibern. Wir zählen auf Ihren Sachverstand und eine durchdachte politische und wirtschaftliche Entscheidung.
Die Betroffenen der Kultur, Unterhaltung und Industrie
Aufruf an die Politik V2.01 (PDF)
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Aufruf_Politik_V2_0
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