Eine Initiative zum Erhalt der Funkfrequenzen für die deutsche Kultur und Unterhaltungsbranche
Aufruf an die Politik V2.01 ( zur BR-Drs.
204/09 vom 4.3.2009 und 204/1/09 vom 4.5.2009 )
Die
Bundesregierung plant bereits bis zum Ende des Jahres 2009 die Versteigerung
des Frequenzbandes von 790 MHz bis 862 MHz an Mobilfunker. Ein Betrieb von
Funkmikrofonen ist nach dem Verkauf wegen Störungen dann nicht mehr möglich. Damit
wird der Kultur- und Unterhaltungsbranche, dem drittgrößten Wirtschaftszweig in
Deutschland, ein elementares technisches Werkzeug genommen. Das verursacht
Folgekosten in Milliardenhöhe und gefährdet Arbeitsplätze. Der Bundesrat hat
das Problem zum Teil schon erkannt und wegen vieler offener Fragen die
Entscheidung auf den 12. Juni vertagt.
Ein Teil der Forderungen ist schon in den Empfehlungen der Ausschüsse
aufgenommen worden. Einige wichtige Punkte sind aber noch nicht berücksichtigt
worden.
Die alten Punkte sind grau, die neu hinzugekommenen Punkte sind schwarz markiert.
Die einstimmige Forderung lautet:
· 1. Die Ablehnung der
Gesetzesinitiative BR-Drs 209/1/09 in seiner jetzigen Form.
· 2. Das Frequenzband von 790 MHz bis
862 MHz muss weiterhin für die Kultur und die professionelle
Veranstaltungstechnik zur Verfügung stehen.
· 3. Sollte dieses Band nicht mehr zur
Verfügung stehen, muss ein gleichwertiges
und für Deutschland einheitliches Spektrum zugewiesen werden. Dieses
neue Band muss verbindlich vor einer Versteigerung der alten Frequenzen festgelegt
werden. Während des Umstellungszeitraumes muss ein störungsfreier Betrieb
möglich sein. Die Umstellung darf erst nach der Entwicklung neuer Produkte
erfolgen.
· 4. Sämtliche Umstellungskosten mit
allen Folgekosten müssen von den Erwerbern des alten Frequenzbandes übernommen
werden. Die Erstattung darf nicht nur öffentlichen Kultur- und
Bildungseinrichtungen der Kommunen und Länder, sondern muss auch Betreibern und der Privatwirtschaft zu Gute kommen.
· 5. Vor der Vergabe sind alle
Verbände, Betreiber, Einrichtungen, Vereinigungen, Hersteller und Betroffene zu
hören und maßgeblich zu berücksichtigen. Es darf erst nach ausführlicher
Prüfung entschieden.
· 6. Eine Lösung muss langfristig über
den Zeitraum von 2015 hinaus gültig sein. Der Betrieb muss im Rahmen einer
Allgemeinzuteilung möglich sein und darf nur im Ausnahmefall in Einzelzuteilungen erfolgen.
· 7. Die Mobilfunkbetreiber müssen zuerst
ausschließlich die unversorgten ländlichen Gebiete mit Funkinternet versorgen, erst danach
darf angefangen werden auch andere Regionen mit der Funktechnik auszustatten.
· 8. Zuerst müssen folgende technische
Fragen geklärt werden:
▬ Ist
ein Funkinternet überhaupt zukunftsfähig? Die benötigte Datenmenge eines
Internetanschlusses verdoppelt sich alle 2 Jahre. Dadurch halbiert sich im
selben Zeitraum die Anzahl der möglichen Nutzer. In 4 Jahren reduziert sich die
Anzahl der Nutzer sogar auf nur 25%.
▬ Ist
der Frequenzbereich um die 800 MHz mit seiner hohen Reichweite und
Durchdringung für ein Funkinternet überhaupt sinnvoll? Dadurch können nur
wenige Funkzellen mit großer Reichweite installiert werden. Bei anderen
Frequenzen mit geringerer Reichweite kann man mehr Zellen einrichten, und damit
mehr Nutzer erreichen.
· 9. Um wie geplant bei der Digitalen
Dividende einen Gewinn für die Allgemeinheit zu erwirtschaften, dürfen die
neuen Erwerber der Frequenzen die Kosten für den Erwerb der Frequenzen nicht
steuermindernd geltend machen.
Als Betroffene gelten u. a. folgende
Gruppen:
· Die Künstler, Musiker und Akteure
· Die öffentlich-rechtlichen und die
privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten
· Die Betreiber von Theatern,
Musicalhäusern und Freiluftbühnen
· Die Veranstalter von Konzerten sowohl
aus Pop, Rock als auch Klassik
· Die Dienstleister aus der
Veranstaltungs- und Eventbranche
· Die öffentlichen und privaten Betreiber
von Stadthallen, Mehrzweckhallen und Schulen
· Die Veranstalter von Sportevents und
internationalen Sportgroßereignissen
· Die Filmindustrie und deren
Produktionspartner
· Die Kongressveranstalter und
Messebetreiber
· Die Reportagetechnik und betroffenen
Journalistenverbände
· Die Hersteller und der Groß- und
Zwischenhandel der drahtlosen Mikrofontechnik
· Sonstige Hersteller drahtloser Technik
in den betroffenen Frequenzbereichen
Bevor hier übereilt eine negative
Entscheidung gefällt wird, erkundigen Sie sich bei den betroffenen Künstlern,
Firmen und öffentlichen Betreibern. Wir zählen auf Ihren Sachverstand und eine
durchdachte politische und wirtschaftliche Entscheidung.
Die
Betroffenen der Kultur, Unterhaltung und Industrie
Aufruf an die Politik V2.01 (PDF)
Wir sind die Lobby